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	<title>red@ktiv - die etwas andere WebAgentur &#187; Impressum</title>
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	<description>WebDesign &#124; Webprogrammierung &#124; CSS &#124; HTML &#124; PHP</description>
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		<title>»This site is under construction« &#8211; ein Inhalt der wenig sagt und keinem nützt</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Mar 2005 23:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Kremer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[»Baustelle«, »under construction«, diese und andere Baustellenschilder findet man auf einer Informationsreise durch das Internet viel zu oft. Information gesucht, Baustelle gefunden. Das nützt weder dem Domaineigner noch dem Besucher. So oder &#228;hnlich passiert es immer wieder: der Domainname ist noch frei, die Erkenntnis ist da, wir wollen endlich das Potenzial des Internet f&#252;r unsere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>»Baustelle«, »under construction«, diese und andere Baustellenschilder findet man auf einer Informationsreise durch das Internet viel zu oft. Information gesucht, Baustelle gefunden. Das nützt weder dem Domaineigner noch dem Besucher.
<p>So oder &auml;hnlich passiert es immer wieder: der Domainname ist noch frei, die Erkenntnis ist da, wir wollen endlich das Potenzial des Internet f&uuml;r unsere Firma nutzen. Dann geht alles ganz schnell: Die Domain ist reserviert, es fehlt die Zeit, vielleicht wird der kompetente Partner nicht gleich gefunden, vielleicht wollte man es selber machen, st&ouml;&szlig;t an Grenzen, die Zeit vergeht &hellip; Weil man sowieso gerade die gesamte Firmenpr&auml;senz &uuml;berarbeitet ist die Domain auch gleich auf Werbemitteln oder auf dem Briefpapier abgedruckt, doch wenn Informationssuchende dort nachsehen wollen finden sie nur die lapidare Baustelle. Wenn sich nach dem zweiten Besuch noch immer nichts getan hat, wandert diese Domain-Adresse unwiderruflich in den Papierkorb. Kontakt verschenkt, Geld verloren!</p>
<p>Eine Domain zu reservieren so lange sie noch frei ist macht nat&uuml;rlich zun&auml;chst Sinn. Allerdings produziert diese laufende Kosten und &#8211; nicht zu untersch&auml;tzen &#8211; auch von Anfang an Interesse! Das Wesen des Internet war, ist und bleibt nunmal a priori die Vermittlung von Informationen aller Art. Unterschiedlich verpackt, unterschiedlich relevant, aber immer Information. Daher sollte, wer eine Domain f&uuml;r sich reserviert, diese auch mit Inhalt f&uuml;llen. Eine ungenutzte Domain schadet eher als dass sie n&uuml;tzt! Mit einer guten Pr&auml;senz im Internet kann Interesse geweckt werden, repr&auml;sentiert werden, informiert werden. Das alles muss nicht unbedingt viel und bunt sein, auch eine einfache Seite mit wichtigen Kontaktm&ouml;glichkeiten kann schon viel von ihrem Zweck erf&uuml;llen. Mit solchen Kontaktinfos (+ ein paar wenigen weiteren Informationen, lesen Sie hierzu auch <a href="http://webdesign.redaktiv.de/design/artikel/impressum/">unseren Artikel &uuml;ber die Impressumspflicht</a>) ist dar&uuml;berhinaus der Impressumspflicht nach dem &raquo;Gesetz &uuml;ber die Nutzung von Telediensten&laquo; oder kurz Teledienstgesetz (TDG) Gen&uuml;ge getan.</p>
<p>Wenn schon diese Kontaktinformationen eingepflegt werden, ist es ein leichtes diese Baustelle f&uuml;r weitere Funktionen zu nutzen. Anstelle eines lapidaren &raquo;under cunstruction&laquo; f&uuml;r unbestimmte Zeit k&ouml;nnen im Rahmen einer einfachen, knappen Seite die ersten wichtigsten Informationen gegeben werden: wer verbirgt sich hinter der Domain, was hat der/diejenige zu bieten, was wird an dieser Stelle in Zukunft an Information zu finden sein und vor allem wann werden diese Informationen bereitstehen. Eine klare Gestaltung, nat&uuml;rlich bei Firmen im Rahmen der corporate identity, eine klare Botschaft.</p>
<p>Ein weiterer Nutzen f&uuml;r beide Seiten kann elegant eingebracht werden: eine kleine Eingabezeile f&uuml;r den Besucher/die Besucherin, in welcher diese/r &#8211; ausdr&uuml;cklich auf eigenen Wunsch &#8211; ausschliesslich seine email-Adresse hinterlassen kann, wenn er/sie &uuml;ber den Start der Pr&auml;senz informiert werden m&ouml;chte. Der/die Besucher/in muss nicht immer wieder nachsehen, ob es jetzt endlich die ersehnten Informationen gibt; und nicht zu verachten: der Betreiber erh&auml;lt eine Liste von qualifizierten email-Adressen, absolut freiwillig abgegeben, und dadurch einen &Uuml;berblick, wer sich f&uuml;r seine Leistungen oder Produkte interessiert. Ein kleiner Aufwand f&uuml;r den Betreiber, grosser Nutzen f&uuml;r beide Seiten: Betreiber und Nutzer.</p>
<p>red@ktiv &#8211; die etwas andere WebAgentur hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer Pr&auml;senz im Internet &#8211; von der Planung &uuml;ber die Baustellenbeschilderung, die Entwicklung, die erste Pr&auml;senz bis hin zur kontinuierlichen Weiterentwicklung Ihrer Gesch&auml;fte im Internet.</p>
 <p><a href="http://webdesign.redaktiv.de/?flattrss_redirect&amp;id=13&amp;md5=0b41e79d9f99cb38136fe83f8418f7db" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://webdesign.redaktiv.de/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Die teuersten Textzeilen des Internets &#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2004 23:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan Kremer</dc:creator>
				<category><![CDATA[technik]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8230; oder: Warum 5 bis 10 Zeilen Text in ihrer Internetpräsenz 50.000 Euro und mehr kosten können. Die Branche der Internet-Dienstleister hat schon manches zweifelhafte Preismodell, wie z.B. die Abrechnung nach der Zahl der Seiten hervorgebracht. Aber jetzt auch noch nach Zeilen? Und zu Konditionen die kein Spitzenjournalist zu berechnen wagen würde!? Nicht einmal Systemhäuser, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; oder: Warum 5 bis 10 Zeilen Text in ihrer Internetpräsenz 50.000 Euro und mehr kosten können. Die Branche der Internet-Dienstleister hat schon manches zweifelhafte Preismodell, wie z.B. die Abrechnung nach der Zahl der Seiten hervorgebracht. Aber jetzt auch noch nach Zeilen? Und zu Konditionen die kein Spitzenjournalist zu berechnen wagen würde!? Nicht einmal Systemhäuser, welche Anwendungen für die LKW-Maut oder für den virtuellen Arbeitsmarkt erstellen. Obwohl gerade dort dieser Eindruck enstehen könnte, es würde zeilenweise abgerechnet. Und jetzt kommt`s noch besser: Das Geld wird für Zeilen fällig, die gar nicht vorhanden sind!
<p>Nein, keine Angst. Wir sind natürlich nicht größenwahnsinnig geworden in unserer Preisgestaltung. Die Rede ist natürlich vom fehlenden Impressum. Laut »Gesetz über die Nutzung von Telediensten« oder kurz Teledienstgesetz (TDG) § 6 sind für »geschäftsmässige Teledienste« bestimmte Informationen vorzuhalten. Zu diesen Informationen zählen:</p>
<ul>
<li>Name und Anschrift, sowie bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte</li>
<li>Kontaktdaten für eMail</li>
<li>ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (abhängig von Zulassungsvorschriften für bestimmte Tätigkeiten)</li>
<li>ggf. Registerdaten von Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister (abhängig von der Rechtsform)</li>
<li>ggf. Berufsrechtliche Angaben, Kammerzugehörigkeiten, Berufsbezeichnungen (abhängig von der Branche/Berufszugehörigkeit)</li>
<li>ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)</li>
<li>ggf. weitergehende Informationen die sich aus anderen weitergehenden Gesetzen ergeben</li>
</ul>
<p>§ 2 TDG regelt, wer und was alles unter »geschäftsmässigen Diensten« zu verstehen ist. Der einfachste Fall ergibt sich schon aus der Vorhaltung einer Webpräsenz. Wohlgemerkt: schon der privaten! Nicht erst bei der Unternehmenspage »uns gibt`s, wir können, wir machen, wir bieten« und schon gar nicht erst ab WebShop aufwärts! Geschäftsmässig steht nicht synonym für »gewerblich« oder »kommerziell«, sondern eher für »nachhaltig« (Abgeleitet aus § 3, Punkt 5 TKG Telekommunikationsgesetz).</p>
<p>Weiterhin regelt das TDG, dass die o.g. Informationen »leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar« zu halten sind. Was das genau heißt ist noch höchstrichterlich herauszufinden. Die OLG-Rechtssprechungen sind derzeit noch höchst wiedersprüchlich:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20040136.htm" target="_blank">OLG München, Urteil vom 12.02.2004, AktZ: 29 U 4564/03</a>, Quintessenz: Scrollen über mehrere Bildschirmseiten bis zum Impressum Link ist unzumutbar</li>
<li><a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20030276.htm" target="_blank">OLG München, Urteil vom 11.09.2003, AktZ: 29 U 2681/03</a>, Quintessenz: Zwei Klicks bis zum Impressum ist zumutbar (man beachte: gleiches OLG!)</li>
<li><a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20020245.htm" target="_blank">OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2002, AktZ: 6 U 200/01</a>, Quintessenz: Zwei Klicks sind <strong>nicht</strong> zumutbar</li>
<li><a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20030079.htm" target="_blank">OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2002 AktZ: 5 W 80/02</a>, Quintessenz: Jegliches Scrollen ist unzumutbar</li>
</ul>
<p>Wer auf Nummer sicher gehen will, bietet auf allen Seiten innerhalb der stets sichtbaren Navigation einen Link, der die entsprechenden Informationen bereit hält. An dieser Stelle trifft unser Credo, dass Seiten für alle zugänglich sein müssen, besonders zu. Grafische Links ohne Textpendant oder Links in Javascript, Flash, Java etc. werden ansonsten zum teueren Beinschuß. Die Infos selbst sollten (analog der Rechtssprechung zu den AGBs) lesbar, also z.B. in nicht zu kleiner Schrift gehalten sein.</p>
<p>Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, das rund 80 % der betroffenen Webpräsenzen über keine, unvollständige oder nicht erreichbare Impressumangaben verfügen. Die Folgen davon können sehr schnell sehr teuer werden. Im »billigsten« Fall können solche Seiten kostenpflichtig abgemahnt werden. Auch wenn angedrohte Unterlassungsstrafen aufgrund von Nachbesserungen umgangen werden können, sind zumindest die Kosten für die Abmahung selbst zu berappen. Der Verstoß gegen die Impressumspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 &euro; belegt ist. Wichtig: das Eine (die Abmahung) schließt das Andere (die Geldbuße) nicht aus! Im ungünstigsten Fall addieren sich also diese Kosten.</p>
<p>red@ktiv &#8211; die etwas andere WebAgentur &#8211; hilft ihnen bei der technischen Umsetzung eines Impressums. Sei es als Einzelleistung oder im Rahmen einer kompletten Neugestaltung. Was wir nicht leisten können (dürfen) ist juristische Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz. Hier hilft ihnen ein zugelassener Anwalt. Den <a href="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html" target="_blank">Volltext des TDG</a> gibt`s vom <a href="http://www.bmwi.de/" target="_blank">Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit</a> über den <a href="http://www.juris.de/" target="_blank">JURIS-Dienst</a></p>
 <p><a href="http://webdesign.redaktiv.de/?flattrss_redirect&amp;id=8&amp;md5=9d6d6cf0a32be83a82e8bb5e142984ce" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://webdesign.redaktiv.de/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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